Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
16.04.2026
Löschungsankündigung
30.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2025
Sonstiges
23.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2025
Sonstiges
26.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2023
Sonstiges
15.02.2023
Eröffnungen
02.12.2022
Sicherungsmaßnahmen
07.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
07.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.11.2019
Neueintragungen